Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
R.L. Rudolf und Heidrun Leible Nutzfahrzeuge OHG

für den Verkauf von gebrauchten Nutzfahrzeugen, Baumaschinen und Pkws

§ 1 Geltung der Bedingungen

Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten aus Bestellungen bei unserem Unternehmen liegen ausschließlich diese AGB zugrunde; alle Aufträge werden von der Firma Leible ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Eventuelle AGB der Kunden besitzen keine Gültigkeit. Die Firma Leible erkennt solche AGB nicht an, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

1.
Angaben der Firma Leible über Baujahr, Typ, Leistungen, Gewichte, Betriebskosten, Kilometerstände, Geschwindigkeiten usw., auch über die Dauer und das Maß der Benutzung gelten nur näherungsweise; sie sind nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich von der Firma Leible schriftlich bestätigt werden. Abbildung von Fahrzeugen oder Produkten dienen ausschließlich der Illustration und weisen nicht auf einen Qualitätsstandart, eine Herkunft oder eine Beziehung zu Automobilmarken oder –herstellern bzw. sonstigen Produktmarken oder –herstellern hin.

2.
Diese AGB gelten sowohl für Unternehmen i.S.v. § 14 BGB wie auch für Verbraucher i.S.v. § 13 BGB Die für Verbraucher geltenden besonderen Bestimmungen sind jeweils gesondert angegeben.

3.
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Angebote bzw. Bestellungen unserer Kunden werden durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der bestellten Ware von der Firma Leible angenommen.

4.
Der Kunde ist an die Bestellung maximal 5 Tage gebunden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Bestellung in unserem Hause. Der Besteller verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung (§151 BGB). Die Firma Leible ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn sie die Bestellung nicht annimmt.

§ 3 Preise/Preisänderungen

1.
Die Preise verstehen sich immer zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2.
Kosten der Transportversicherung, Verladung und Überführung sowie etwaige Zollkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

3.
Der Kaufpreis ist jeweils sofort mit der Annahme der Bestellung fällig und ohne Abzug zu leisten. Die Lieferung erfolgt ausschließlich Zug um Zug gegen Bezahlung, gegen Vorkasse oder durch Finanzierung (nach gesonderter Vereinbarung).

§ 4 Lieferzeiten

1.
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Verbindlichkeit ist nur dann gegeben, wenn eine diesbezügliche ausdrückliche Erklärung der Firma Leible erfolgt ist.

2.
Die Firma Leible hat Verzögerungen und/oder die Unmöglichkeit ihrer Lieferungen und Leistungen nur dann zu vertreten, wenn sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen das Leistungshindernis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

3.
Die Dauer einer vom Besteller im Falle der Leistungsverzögerung nach den gesetzlichen Vorschriften zu setzenden Nachfrist wird auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der Firma Leible beginnt.

§ 5 Versand und Gefahrübergang

1.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausübende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Firma Leible verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

2.
Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt der Kaufgegenstand bis zum vollständigen Ausgleich der der Firma Leible aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen, Eigentum der Firma Leible. Bei Verträgen mit Unternehmen bleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsverbindung Eigentum der Firma Leible. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsendbetrags an die Firma Leible ab. Die Firma Leible nimmt die Abtretung an.

§7 Gewährleistung

1.
Gebrauchte Fahrzeuge werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.

2.
Ist das von der Firma Leible gekaufte Neufahrzeug mangelhaft und/oder fehlen zugesicherten Eigenschaften und/oder tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Schadhaftigkeit durch Fabrikations- oder Materialmängel ein, so darf die Firma Leible nach ihrer Wahl und unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Bestellers Ersatz liefern oder nachbessern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

3.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. Abnahme und beträgt 6 Monate, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Gewährleistungsfrist vorgeschrieben ist.

4.
Offensichtliche Mängel des Kaufgegenstandes können nach Abnahme nicht mehr geltend gemacht werden. Ansonsten sind zwecks Erhaltung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers derartige Mängel an unser Unternehmen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch unser Unternehmen bereitzuhalten.

5.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma Leible nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

6.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

§ 8 Zahlung

1.
Der Kaufpreis und Preise für die Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. des Fahrzeugs und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

2.
Gegenansprüche der Firma Leibe kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn er im Besitz eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels ist oder es sich um eine von der Firma Leible nicht bestrittene Nebenforderung handelt.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2.
Soweit der Besteller Vollkaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz unseres Unternehmens ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen unserem Unternehmen und dem Besteller nicht berührt.